Opferrecht – damit es mal nicht um den Täter geht

Man braucht nur die Zeitung aufzuschlagen, um über strafgerichtliche Prozesse zu lesen. Dort geht es fast immer nur um den Täter. Das trifft insbesondere die Opfer und deren Angehörige. Natürlich muss zunächst einmal jeder Täter nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verurteilt werden.

Aber es gibt auch einige entscheidende Regelungen, die allein dem Opferschutz dienen. Von der Nebenklage im Strafprozess über das Adhäsionsverfahren, in dem Strafrecht und zivilrechtliche Klage zusammengeführt werden, bis zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz gibt es eine breite Palette von speziellen juristischen Gebieten, zu denen Sie in unsere Kanzlei entsprechende Unterstützung erhalten.

Wer bereits Opfer eines Verkehrsunfalls oder einer Straftat wurde, der wünscht sich neben der Verurteilung des Schuldigen meist auch eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens und ggf. Schmerzensgeld. Das gleiche gilt für Menschen, die durch ein mangelhaftes Produkt oder einen ärztlichen Kunstfehler geschädigt wurden.

Wir beraten Opfer

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie zu Schaden gekommen sind. Wir kümmern uns darum, dass alle denkbaren Schäden in Ihrem Sinne reguliert werden. Dazu gehören Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihren Sachen ebenso wie Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Einkommenserwerb entstehen. Wenn ein Unterhalt notwendig wird, treten wir für Ihre Interessen auf. Häufig gibt es überdies juristische Probleme, wenn mehrere Personen einen Schaden verursacht haben und nur schwer zu ermitteln ist, wer zu welchem Anteil daran schuldig oder mitschuldig ist. Da die rechtliche Beurteilung der einzelnen Sachverhalte durch eine ständig wechselnde Rechtssprechung zusätzlich erschwert wird, sollten Sie sich kompetenten Rat einholen. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin.

Opfer häuslicher Gewalt

Wir beraten und unterstützen Sie auch, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind und sorgen dafür, dass die Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes in Ihrem Sinne angewendet werden. So kann einem Straftäter, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, verwehrt werden, Ihre Wohnung zu betreten oder sich in Ihrem Umkreis aufzuhalten. Hilfe ist möglich, wenn Sie mit uns sprechen.

Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen des Opferrechts:

  • Gewaltschutzgesetz
  • Opferschutz
  • Nebenklage
  • Häusliche Gewalt
  • Unterhalt
  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz
  • Opferentschädigungsrecht
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